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Beschneiungsanlagen und Pistensicherung

 

Beschneiungsanlagen und Pistensicherung

 

In den Skigebieten sind die Bergbahnen verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Wintersportler zu treffen. Diese Aufgaben werden unter der Bezeichnung „Pistensicherung“ zusammengefasst. Eine dieser Pflichten ist die, Wintersportler davor zu schützen, dass sie durch Gefahrenstellen auf den Pisten zu Schaden kommen können. Einen aktuellen Skiunfall in Zusammenhang mit der Beschneiung von Pisten wurde vom Gericht nun wie folgt entschieden:


Eine Skifahrerin benutzte im Rahmen des Nachskilaufes die von der Bergbahn zur Verfügung gestellten Pisten. Sie stürzte im Bereich des Übergangs zwischen Naturschnee und künstlichem Schnee und verletzte sich dabei. Sie klagte und machte Schadenersatz gegen die Bergbahn geltend. Dies mit der Begründung, dass die Änderung der Pistenverhältnisse für sie unterwartet aufgetreten sei. Die Schneekonsistenz im Bereich der künstlichen Beschneiung sei viel härter gewesen, als der Naturschnee, daher sei sie bei der Einfahrt in den Naturschnee unerwartet abgestoppt worden. Die Bergbahn habe durch die Beschneiung und die unterschiedlichen Pistenverhältnisse während des Pistenbetriebes eine besondere Gefahrenstelle geschaffen, mit welcher sie nicht rechnen musste.


Das Gericht hat die Klage vollständig abgewiesen. Laut diesem Urteil ist es zwar richtig, dass durch den Kunstschnee eine Veränderung der Pistenbeschaffenheit eintritt und dass die Skifahrerin dadurch abgebremst wurde. Das Gericht hat aber entschieden, dass eine Beschneiung während des Pistenbetriebes eine übliche Tatsache ist, mit der ein Wintersportler rechnen muss.


Das vorliegende Urteil zeigt auf, dass eine  Beschneiung (auch während des Pistenbetriebes) keine besondere Gefahr geschaffen wird und dass sie mittlerweile Standard ist. Jeder Wintersportler muss sich darauf einstellen. Vor allem muss den Wintersportlern bewusst sein, dass es bei der Beschneiung zu unterschiedlichen Schneebeschaffenheiten kommt.

 

Donnerstag, 27. November 2008

 
 
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