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Nach dem Marathon gefeuert

 

Ein Dienstnehmer wurde von seinem Arbeitgeber entlassen, weil er während seines Krankenstandes an einem Marathon teilgenommen haben soll. Tatsächlich war aber – so der Dienstnehmer – nicht er am Start, sondern sein Cousin. Dieser lief allerdings unter dem Namen und mit der Startnummer des Dienstnehmers (offensichtlich wollte dieser den Startplatz nicht „verfallen“ lassen), weiters sah er diesem auch noch sehr ähnlich.


Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber den Dienstnehmer vorzeitig entlassen, wenn diesen ein schuldhaftes Fehlverhalten trifft. Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung (oder andere vergleichbare Aktivitäten) während eines Krankenstandes ist jedenfalls ein Grund für eine solche fristlose Entlassung. Im vorliegenden Fall glaubte der Arbeitgeber nicht, dass tatsächlich der Cousin des Dienstnehmers am Start war und verlangte er die Vorlage von Beweismitteln dafür, dass er nicht gelaufen ist. Der Dienstnehmer tat dies nicht und wurde entlassen.


Das Arbeitsgericht entschied, dass diese Entlassung ungerechtfertigt war. Nach der ständigen Rechtsprechung muss der Arbeitgeber den Grund, der ihn zu einer vorzeitigen Entlassung berechtigt, zweifelsfrei nachweisen. Es ist nicht Aufgabe des Entlassenen eine Art „Freibeweis“ anzutreten und nachzuweisen, dass er keinen Entlassungsgrund gesetzt hat. Das (Beweis-)Risiko der Entlassung trägt somit immer der Dienstgeber. Da er in diesem Fall nicht beweisen konnte, dass der Dienstnehmer tatsächlich den Marathon gelaufen ist, konnte er ihm auch kein pflichtwidriges Verhalten nachweisen. Da somit kein Verhalten nachweisbar war, das die Entlassung gerechtfertigt hätte, ist diese zu unrecht erfolgt


Die Marathon-Endzeit des Cousins des Dienstnehmer ging leider aus der Entscheidung nicht hervor.

 

Donnerstag, 06. November 2008

 
 
Erstellt auf einem Mac

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