Rechtliche News
Keine Haftung für Pistenretter
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Keine Haftung für Pistenretter
Keine Haftung für Pistenretter
Müssen Pistenretter Unfalldaten erheben?
In einem aktuellen, von mir bearbeiteten Fall, ist ein bei einem Schiunfall Verletzter auf eine neue Idee einer Schadenersatzhaftung gekommen: Er verklagte die Bergbahn, da deren Pistenretter den Namen des zweiten Unfallbeteiligten nicht notiert haben und ihm dieser daher unbekannt geblieben ist. Der Kläger wurde nach seinen Angaben während einer Abfahrt auf der Schipiste von einem zweiter Schifahrer verletzt. Er behauptete, dieser zweite Schifahrer habe ihn - von hinten mit großer Geschwindigkeit kommend - niedergestoßen.
Nach dem Unfall wurden die Pistenretter alarmiert und versorgten sie den Kläger. Weder dabei, noch danach wurden sie davon informiert, dass der Unfall von dem zweiten Schifahrer verursacht wurde. Sie notierten daher keine Daten der Anwesenden und der zweite Schifahrer entfernte sich – unerkannt - von der Unfallstelle.
Der Kläger verklagte nun die Bergbahn mit der Begründung, die Pistenretter seien verpflichtet, die Daten der Unfallbeteiligten zu notieren. Da sie das "vergessen“ hätten, könne er seinen Schaden dem Schädiger gegenüber - mangels Kenntnis seiner Identität - nicht einfordern. Daher hafte die Bergbahn für seine Schäden.
Ich habe für die Bergbahn damit argumentierte, dass die Aufgabe der Pistenrettung darin besteht, die Erstversorgung durchzuführen und nicht darin, die Daten der anwesenden Personen zu erfassen oder den Unfallhergang zu ermitteln.
Das Gericht schloss sich diesen Argumenten an: Es sprach aus, dass die Pflicht der Bergbahn darin besteht, die Pisten zu sichern und zu präparieren, eine sichere Beförderung zu ermöglichen, einen Pistenrettungsdienst zu organisieren, etc. Es stellte ganz klar fest, dass die Aufnahme von Unfalldaten nicht Teil dieser Pflicht ist. Daher wurde die Klage zur Gänze (kostenpflichtig) abgewiesen.
Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzuhalten, dass Pistenretter keine Polizeiaufgaben erfüllen müssen, sondern - wie ihr Name schon sagt - für die Versorgung von Verletzten zuständig sind.
Montag, 16. November 2009