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Pistenregeln für Wintersportler

 

Pistenregeln für Wintersportler

 

Mit dem nahenden Beginn der Wintersaison ist wieder einmal auf die mit dem Wintersport verbundenen Gefahren hinzuweisen: Jährlich ereignen sich in Österreich auf den Skipisten ca. 90.000 Unfälle. Es gibt zwar keine „Straßenverkehrsordnung“ zur Feststellung des Verschuldens nach einem Pistenunfall, von den Gerichte werden jedoch üblicherweise die FIS-Regeln zur Klärung der Haftungsfrage angewendet. Diese Regeln gelten sowohl für Skifahrer, als auch für Snowboarder:


Grundsätzlich muss jeder Wintersportler auf andere Pistenbenützer Rücksicht nehmen und mit einer seinem Können und der Piste angepassten Geschwindigkeit fahren („Fahren auf Sicht“).


Der von oben kommende Pistenbenützer muss darauf achten, die vor ihm fahrenden Personen nicht zu gefährden. Er darf sie z.B. nur mit einem ausreichenden Abstand überholen.


In eine Piste einfahren oder nach einem Halt wieder losfahren darf der Sportler nur, wenn das ohne Gefährdung Anderer möglich ist. Sollte der Wintersportler bergauf fahren oder schwingen (Carving-Ski, Snowboard), muss er auch die Piste oberhalb genau beobachten.


An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden. Nach einem Sturz sind solche Stellen sofort zu verlassen.


Aufsteigen (zu Fuß oder mit Ski) darf man nur am Pistenrand.


Die Pistenmarkierungen sind unbedingt zu beachten.


Nach Unfällen muss (!) der Wintersportler Hilfe leisten und seine Personalien bekannt geben.


Diese Regeln sind üblicherweise an den Liftstationen angeschlagen. Die Wintersportler sind verpflichte, diese Regeln einzuhalten, ansonsten haften sie nach Unfällen z.B. für Schmerzengeld und könnten auch strafrechtlich verurteilt werden.

 

Donnerstag, 05. November 2009

 
 
Erstellt auf einem Mac

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