Rechtliche News
Verkehrssicherungspflicht vor dem Amtsgebäude
Rechtliche News
Verkehrssicherungspflicht vor dem Amtsgebäude
Verkehrssicherungspflicht vor dem Amtsgebäude
Mit einem interessanten Fall zur Streupflicht vor einem Amtsgebäude haben sich die Gerichte kürzlich befasst:
Die (spätere) Klägerin suchte aufgrund einer Zeugenladung die örtliche Polizeiinspektion auf. Der Eingangsbereich zur Polizeiinspektion war vereist und nicht ausreichend gestreut. Die Klägerin rutschte auf einer Eisplatte unmittelbar vor dem Podest, das sich vor der Eingangstüre befand, aus und verletzte sich beim Sturz. Sie klagte die Republik Österreich auf Schadersatz. Diese berief sich darauf, dass sie das Gebäude nur gemietet habe und dass es nicht ihre Aufgabe, sondern die der Vermieterin sei, zu streuen.
Die Gerichte verurteilten die Republik (in allen drei Instanzen) zum Schadenersatz (unter Einrechnung eines Mitverschuldens der Klägerin von 50% wegen ihrer mangelnden Aufmerksamkeit). Sie haben dazu ausgesprochen, dass nach ständiger Rechtsprechung zB der Inhaber eines Geschäftslokals gegenüber seinen (potentiellen) Kunden verpflichtet ist, den Eingang und den unmittelbar davor befindlichen Bereich zu säubern und zu streuen. Dies auch dann, wenn er nur Mieter ist und an und für sich der Vermieter zur Räumung und Streuung verpflichtet wäre.
Diese Pflichten gelten auch für den Betreiber von Amtsgebäuden: Die Republik hätte dafür Sorge tragen müssen, dass der Eingangsbereich vor der Dienststelle gestreut ist, um Schäden von Personen, die das Gebäude aufsuchen, zu vermeiden. Dabei hätte sie sich nicht darauf verlassen dürfen, dass die Vermieterin des Gebäudes ausreichend streut.
Ergebnis: Die Verkehrssicherungspflicht eines Rechtsträgers erstreckt sich auch auf den unmittelbaren Eingangsbereich zu einem angemieteten öffentlichen Gebäude, das von Bürgern zur Erledigung amtlicher Schritte betreten wird.
Donnerstag, 17. Dezember 2009