Rechtlich News
Rechtlich News
Helmpflicht auf Schipisten
Aktuelle Skiunfälle haben Österreichweit eine heftige Diskussion über eine gesetzliche Helmpflicht auf Skipisten ausgelöst.
Die Zuständigkeit dafür liegt bei den einzelnen Bundesländern. Gemäß den letzten Informationen beabsichtigen diese eine einheitliche Regelung, die dann in allen Ländern beschlossen wird. Über den Inhalt der geplanten Gesetze liegen noch keine genauen Informationen vor, die Landeshauptleute haben jedoch festgelegt, sich an dem bereits beschlossenen niederösterreichischen Gesetz zu orientieren.
In Niederösterreich wurde (nur drei Wochen nach dem Unfall) eine entsprechende Änderung des Sportgesetzes beschlossen. Dieses Gesetz schreibt zunächst generell vor, dass sich jeder Wintersportler so zu verhalten hat, dass – nach Möglichkeit - kein anderer Sportler gefährdet wird. Damit entspricht das Gesetz inhaltlich den FIS-Regeln für Wintersportler. Da diese FIS-Regeln von den österreichischen Gerichten bereits seit Langem als Maßstab für die Entscheidungen (in Zivil- und Strafsachen) herangezogen werden, ist diese neue Bestimmung überflüssig.
Zum Zweiten wird festgelegt, dass die Erziehungsberechtigten von Kinder und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr sicherstellen müssen, dass sie bei der Ausübung des Wintersportes einen handelsüblichen Helm tragen. Begrenzt wird diese Pflicht auf Skipisten und pistenähnliches freies Gelände. Im freien Gelände, beim Langlaufen, beim Schneeschuhwandern und bei der Benützung von Liften und Seilbahnen gilt die Pflicht nicht.
Das Gesetz ist „zahnlos“, da es keine Strafe dafür vorsieht, wenn die gesetzliche Pflicht nicht eingehalten wird. Es wird auch nicht geklärt, ob bzw. wer eine Helmpflicht überwachen soll. Daher ist die die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes fraglich, da nicht sanktionierbare Gesetze nur dann eingehalten werden, wenn die Allgemeinheit ihren Inhalt als zweckmäßig ansieht.
Die Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht erscheint hauptsächlich medial begründet. Damit wird kaum einen besseren Schutz der Wintersportler erreicht, wenn sich nicht der Trend zum Helm weiterhin positiv entwickelt. Das Tragen eines Helms sollte aus Gründen der Eigenverantwortung selbstverständlich sein, dafür braucht es kein Gesetz.
Freitag, 06. Februar 2009