Rechtliche News

Warnpflicht auf einer Sommerrodelbahn

 

Warnpflicht auf einer Sommerrodelbahn

 

Zur Verantwortung nach Unfällen auf einer Sommerrodelbahn liegt ein aktuelles Gerichtsurteil vor: Ein Urlauber benutzte gemeinsam mit seiner Tochter eine Sommerrodelbahn. Die Bahn war bewilligt und wies keinen Defekt auf. In kurzen, steilen Bereichen der Bahn ist es allerdings nicht möglich, bei einem Gewicht von über 120 kg anzuhalten (Vater und Tochter wogen gemeinsam ca. 130 kg). Beim Einstieg in die Rodel wurde keine besondere Warnung auf Grund des hohen Gesamtgewichtes ausgesprochen.

Währen der Abfahrt konnte der Urlauber nicht mehr bremsen, bekam Angst und begann zu schreien. Der Rodler, der vor dem Urlauber fuhr, hielt seine Rodel auf Grund der Schreie an. Der Urlauber benutzte diese Rodel dann als Prellbock und fuhr ungebremst darauf auf. Dadurch wurden er und seine Tochter verletzt.

Der Rodler verklagte den Betreiber mit der Begründung, der Rodelwart habe ihn nicht davor gewarnt, dass es aufgrund des Gesamtgewichts eventuell Bremsprobleme geben könnte.

Das Gericht sprach den Schadenersatz zu. Es war der Ansicht, dass eine Gefährdung der Fahrgäste bei Belastung über 120 kg bestehe (keine Bremswirkung auf Steilstücken), obwohl die Bahn keine technischen Defekte aufwies: Wäre der Kläger vor der Fahrt darauf hingewiesen worden, dass bei diesem Gewicht auf Steilstücken keine Bremswirkung mehr erzielt werden kann, wäre er nicht in Panik geraten. Somit erweist sich die unterblieben Warnung als Auslöser der Panik des Klägers und seines Vordermanns, wodurch es zum Unfall kam.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht einen hohen Haftungsmaßstab für die Betreiber von Sommerrodelbahnen festgelegt. Dieser Maßstab ist auch auf andere Attraktionen wie zB Flieger, Skyswing etc. anzuwenden: Der Betreiber muss die Benutzer individuell vor etwaigen Gefahren oder Besonderheiten warnen. Unterbleibt eine solche Warnung und verletzt sich der Benutzer dann auf Grund einer Panikreaktion, kann die der Betreiber haften, obwohl objektiv keine Gefahr bestand und obwohl die Anlage technisch einwandfrei ist.

 

Sonntag, 06. September 2009

 
 
Erstellt auf einem Mac

Weiter >

< Zurück