Rechtliche News
Verantwortung beim Wintersport
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Verantwortung beim Wintersport
Verantwortung beim Wintersport
Jeden Winter ereignen sich auf den Skipisten zahlreiche Unfälle zwischen Wintersportlern (Skifahrer, Snowboarder etc.) mit zum Teil schweren Folgen (insbesondere Verletzungen). Wird ein Pistenbenutzer von einem anderen niedergefahren stellt sich die Frage, wann und ob er dafür Schadenersatz verlagen kann. Auf Pisten gibt es zwar keine ausdrücklichen „Verkehrsregeln“, üblicherweise werden jedoch die FIS-Regeln zur Klärung der Verschuldens- und Haftungsfrage angewendet. Diese Regeln gelten sowohl für Skifahrer, als auch für Snowboarder:
Es gilt dabei zunächst der Grundsatz, dass jeder Wintersportler auf andere Pistenbenützer Rücksicht nehmen und mit einer seinem Können angepassten Geschwindigkeit fahren muss („Fahren auf Sicht“). Der von oben kommende Pistenbenützer muss besonders darauf achten, die vor ihm fahrenden Personen nicht zu gefährden. Er darf sie z.B. nur mit einem ausreichenden Abstand überholen. Jeder Pistenbenützer muss die Pistenmarkierungen unbedingt beachten
Vor dem Einfahren in eine Piste oder dem Losfahren, muss sich der Wintersportler vergewissern, dass er dabei niemanden gefährdet. Sollte der Wintersportler bergauf fahren oder schwingen (Carving-Ski, Snowboard), muss er nicht nur die Piste unterhalb, sondern auch oberhalb genau beobachten.
An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden. Nach einem Sturz sind solche Stellen sofort zu verlassen.
Diese Regeln sind üblicherweise an den Liftstationen angeschlagen. Die Wintersportler sind verpflichte, diese Regeln einzuhalten, ansonsten haften sie nach Unfällen z.B. für Schmerzengeld und könnten auch strafrechtlich verurteilt werden.
Donnerstag, 04. März 2010