Rechtliche News
Verantwortung beim Wintersport
Rechtliche News
Verantwortung beim Wintersport
Gewährleistung beim Autokauf
Stellt der Käfer eines PKW nach dem Kauf Mängel fest, so kann er vom Verkäufer (nach freier Wahl) zuerst entweder die Reparatur oder den Austausch der defekten Fahrzeugteile fordern. Sollte der Mangel dadurch nicht behoben werden, so kann er verlangen, dass der Kauf rückgängig gemacht oder dass der Kaufpreis anteilig reduziert wird. Ist eine Reparatur allerdings unmöglich, so steht dem Käufer sofort die Aufhebung des Vertrages oder die Preisreduktion zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann eine Verkürzung auf ein Jahr vereinbart werden, wenn seit dem Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr vergangen ist. Innerhalb dieser Fristen muss die Klage – sollte keine Einigung erfolgt sein – bei Gericht eingebracht werden. Wenn der Mangel bereits innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, so geht das Gesetz davon aus, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war. Dann wird meistens der Verkäufer jedenfalls zur Mangelbehebung verpflichtet sein.
Diese Bestimmungen gelten für Kaufverträge von Neu- und von Gebrauchtfahrzeugen. Ebenso sowohl für Verträge von Privatpersonen mit Unternehmern, als auch für Verträge zwischen Privatpersonen. Die Gewährleistung steht auch bei einem Mangel auf Grund einer fehlerhaften Reparatur zu.
Wird ein Mangel vom Verkäufer behoben, so kann er selbst von seinem Lieferanten für die gelieferten und schadhaften Fahrzeugteile Gewährleistung fordern. Dieser Anspruch ist innerhalb von zwei Monaten ab der Mängelbehebung gerichtlich geltend zu machen.
Donnerstag, 27. Mai 2010