Mediation
Mediation
Folgende Grundsätze zeichnen die Mediation besonders aus:
> Eigenverantwortlichkeit
> Zukunftsorientierung
> Freiwilligkeit
> Informiertheit
> Selbstbestimmung des Prozesses
> Neutralität
> Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren,
in dem Konfliktpartner mit Hilfe neutraler Personen
im direkten Gespräch miteinander
Entscheidungen entwickeln und beschließen.
In vielen Bereichen kann die Mediation eingesetzt werden. Zum Beispiel bei
• Scheidung und Trennung
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Konflikte zwischen und innerhalb von Unternehmen
• Erbschaftsstreitigkeiten
• Betriebs- und Hofübergabe
• Schulen und Vereine
• Bau- und Umweltverfahren
Josef-Gapp-Str. 12
6410 Telfs
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E-Mail:
Wir bieten Mediation und Kommunikationsberatung im Raum Westösterreich an.
Eigenverantwortlichkeit
Die Mediation setzt auf eine Konfliktregelung direkt zwischen den beteiligten Partnern. Im Rahmen der Mediation erarbeiten die Partner selbst gemeinsam Lösungen für die zu klärenden Fragen. Es besteht für beide die Möglichkeit, ihre Wünsche einzubringen. Oft bietet sich dadurch erstmals nach Jahren wieder die Möglichkeit, über offene Konflikte zu sprechen.
Zukunftsorientierung
Die Mediation dient nicht dazu, die Vergangenheit aufzuarbeiten und alte Rechnungen zu begleichen: Die Partner erarbeiten gemeinsam Regelungen für die Zukunft. Dies ist insbesonders im Hinblick auf die meistens verbleibende Berührungspunkte (zB gemeinsame Kinder, Zusammenarbeit innerhalb des Betriebes oder zwischen Unternehmen, weiterbestehende Nachbarschaft etc.) wichtig.
Freiwilligkeit
Ein wichtiger Grundsatz des Mediationsverfahrens ist, dass die Partner freiwillig am Prozeß teilnehmen. Die Partner können die Mediation jederzeit unterbrechen, wieder aufnehmen und abbrechen, ohne dass dies mit Sanktionen verbunden wäre.
Informiertheit
Die Partner müssen über sämtliche Informationen verfügen, die für eine Entscheidung wichtig sind, damit sie sich über die Konsequenzen dieser Entscheidung im Klaren sind. Daher müssen die Partner alle sachlichen Daten und Fakten offenlegen. Gegebenenfalls besteht die Notwendigkeit, sich neben dem Mediationsprozeß bei externen, parteilichen Beratern (zB Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzberater, Sozialarbeiter) zu informieren.
Selbstbestimmung des Prozesses
Die Partner bestimmen den Inhalt und die Geschwindigkeit des Prozesses. Auch die Dauer des Verfahrens, die Abstände zwischen den einzelnen Terminen und deren Frequenz werden von den Partnern festgelegt. Dadurch steuern und begrenzen sie auch die mit der Mediation verbundenen Kosten. Mit gezielter Vorbereitung der Sitzungen durch die Partner erreichen sie ein rasches und zielführendes Arbeiten.
Neutralität
Die Mediatoren sind neutral und unabhängig, sie sind keine Schiedsrichter: Sie urteilen nicht darüber, wer Recht hat und wer Schuld ist. Die Mediatoren unterstützen beide Partner in gleichem Maß auf dem Weg zur Lösung ihrer Konflikte.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Der Mediationsprozeß ist vertraulich: Die Partner verständigen sich darüber, keine Informationen aus dem Prozeß ohne Zustimmung des jeweils anderen weiterzugeben. Wird die Mediation von einem Rechtsanwalt betreut, ist dieser in jedem Fall gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, für andere Mediatoren besteht diese Verpflichtung jedenfalls im Rahmen einer Scheidung und Pflegschaftsverfahrens.